Bei einem E-Check in Hamburg prüfen wir Anlagen und Maschinen nach der DGUV V3. Die Prüfung elektronischer und benachbarter Geräte eines Unternehmens ist notwendig für die Sicherheit des laufenden Betriebes einer Firma. Um diese fachmännisch korrekt durchzuführen, arbeiten wir dabei nach den aktuellen VDE-Vorschriften – aktuell der VDE 0701-0702.
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 sind alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen eines Unternehmens zu prüfen. Die Verantwortlichkeit zur Durchführung des regelmäßigen E-Checks durch Elektriker liegt dabei stets bei dem Arbeitgeber oder Unternehmer.
Die fachmännische Durchführung eines E-Checks in Hamburg bringt zahlreiche Vorteile mit sich und viele Betriebe beschäftigen deswegen eine eigene Elektrofachkraft. Die daraus entstehenden Kosten können Sie durch die externe Durchführung von E-Checks einsparen.
Aus technischer Sicht sorgt die regelmäßige Wartung elektronischer Geräte für die Sicherheit des Betriebes aller Anlagen und für die Prävention von Schäden oder Folgeschäden im Falle eines technischen Defektes.
Durch unsere strukturierte Planung und kompetente Beratung sucht unser Fachbetrieb mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten Termin für die Umsetzung Ihres E-Check aus, um etwaige anfallende Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. Des Weiteren ist der E-Check der perfekte Nachweis für Ihre Versicherung, als Schutz vor Schadensersatzansprüchen.
Alle Prüfungen, die nach DGUV Vorschrift 3 an ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt werden, müssen die jeweiligen VDE-Bestimmungen beachten. Die Beauftragung zur Prüfung eines Gerätes oder mehrerer technischer Anlagen obliegt der Durchführung einer zertifizierten Elektrofachkraft.
Die regelmäßige Prüfung von elektronischen Geräten mit einem E-Check nach DGUV V3 macht Ihre Anlagen störungsfreier und erhöht die Sicherheit für alle Mitarbeiter und Ihren Betrieb.
Alle Betriebe, bei denen elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwendet werden, sind verpflichtet eine Prüfung nach DGUV V3 durchführen zu lassen. Die Verantwortung zur Durchführung einer Prüfung liegt beim Unternehmen bzw. dem Arbeitgeber.
Prinzipiell gilt, dass die Prüfung ortsveränderlicher Anlagen jedes Jahr stattfinden sollte, während stationäre und feste Anlagen einem Wartungsintervall von vier Jahren unterliegen. In vielen Fällen fordern Versicherer die regelmäßige Prüfung sämtlicher elektrischer Anlagen für den vollen Versicherungsschutz.